Navigation
« 

Anonymous




Register
Login
« 
« 

Amiga Future

« 

Community

« 

Knowledge

« 

Last Magazine

The Amiga Future 167 was released on the March 5th.

The Amiga Future 167 was released on the March 5th.
The Amiga Future 167 was released on the March 5th.

The Amiga Future 167 was released on the March 5th.
More informations

« 

Service

« 

Search




Advanced search

Unanswered topics
Active topics
« 

Social Media

Twitter Amigafuture Facebook Amigafuture RSS-Feed [german] Amigafuture RSS-Feed [english] Instagram YouTube Patreon
« 

Advertisement

Amazon

Patreon

« 

Partnerlinks

aktuelle ROM´s von Amiga Zorro Karten

Amiga und Kompatible Hardware

Moderator: AndreasM

Zaquarta
Amiga Future Redaktion
Amiga Future Redaktion
Posts: 231
Joined: 27.06.2002 - 10:17

Post by Zaquarta »

ylf wrote:
AndreasM wrote:Ein Rechteinhaber exestiert immer. Urheberrecht löst sich nicht so einfach auf.
Doch, imho ist das durchaus möglich. Programmierer von Firmware sind ja keine freischaffenden Künstler, sondern Angestellte. Das alleinige Verwertungsrecht der für eine Hardware erstellten Software liegt dann in der Regel beim Hardwarehersteller. Geht der Hardwarehersteller in die Insolvenz und wird liquidiert, dann gibt es keinen Rechtsnachfolger. (Das Copyright fällt nicht automatisch auf einen ehemaligen Angestellten oder so zurück.)

Anders mag die Sache aussehen, wenn der Programmierer nicht Angestellter der Firma war und die Software nur im Auftrag erstellt hat, um diese dann mit einer Lizens zur Verwertung zu überlassen.
Urheberrecht ist nicht dasselbe wie Copyright. Das Urheberrecht ist untrennbar mit der Person verbunden, die das Objekt (was auch immer) erstellt hat und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Ist zumindest in Deutschland so.
Aber selbst wenn die Firma im Besitz des Urheberrechtes wäre und erloschen wäre, verschwände das Urheberrecht nicht einfach so, es geht dann auf die Erben bzw. in diesem Falle auf diejenigen über, die die Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens übernehmen.
User avatar
AndreasM
Amiga Future Chefredaktion
Amiga Future Chefredaktion
Posts: 2040
Joined: 05.06.2001 - 02:00
Location: Übersee
Contact:

Post by AndreasM »

ylf wrote:
AndreasM wrote: Doch, imho ist das durchaus möglich. Programmierer von Firmware sind ja keine freischaffenden Künstler, sondern Angestellte. Das alleinige Verwertungsrecht der für eine Hardware erstellten Software liegt dann in der Regel beim Hardwarehersteller. Geht der Hardwarehersteller in die Insolvenz und wird liquidiert, dann gibt es keinen Rechtsnachfolger. (Das Copyright fällt nicht automatisch auf einen ehemaligen Angestellten oder so zurück.)
Wie Du selbst schreibst... Verwertungsrecht. Das ist was anderes als das Urheberrecht das erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht mehr gültig ist.

Also selbst wenn die damalige Herstellerfirma nicht mehr exestiert und es absolut niemanden gab der dann die Rechte aufgekauft hat (und das dürfte wohl so gut wie nie vorgekommen sein) gibts immernoch das Urheberrecht mit dem man sich rumschlagen muß.
Andreas Magerl
APC&TCP - Home of Amiga Future
Publisher for Amiga Software, Merchandising and many more.
http://www.apc-tcp.de - https://www.amigafuture.de - https://www.amigashop.org
User avatar
AndreasM
Amiga Future Chefredaktion
Amiga Future Chefredaktion
Posts: 2040
Joined: 05.06.2001 - 02:00
Location: Übersee
Contact:

Post by AndreasM »

nobodyii wrote:So sind eben auch meine Gedankengänge. Und im Prinzip gilt ja auch: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Schwierig wirds bei GVP. Die Firma gibts noch und die produzieren auch noch Turbokarten und ihre teuren GVP-RAM-SIMM´s. 8-)
Eine Möglichkeit wäre einfach mal zu fragen. Zu verlieren hat man ja nichts :)
Andreas Magerl
APC&TCP - Home of Amiga Future
Publisher for Amiga Software, Merchandising and many more.
http://www.apc-tcp.de - https://www.amigafuture.de - https://www.amigashop.org
ylf
AFF Profi
AFF Profi
Posts: 144
Joined: 20.04.2004 - 10:17
Location: Waiblingen

Post by ylf »

Die 70 Jahre Frist gilt nicht für Software. (sondern Literatur usw.) Und wird eine Software auf Weisung eines Arbeitgebers erstellt, dann hat dieser automatisch das Urheberrecht.

Die rechtliche Situation ist bei einer Firmware mit Sicherheit eine andere, als z.B. bei Computerspielen oder anderen Softwarewerken auf Grund des typischerweise anderen Entstehungsprozesses.
Was die Sache natürlich nicht unbedingt einfacher macht. :nein:
User avatar
AndreasM
Amiga Future Chefredaktion
Amiga Future Chefredaktion
Posts: 2040
Joined: 05.06.2001 - 02:00
Location: Übersee
Contact:

Post by AndreasM »

ylf wrote:Die 70 Jahre Frist gilt nicht für Software. (sondern Literatur usw.) Und wird eine Software auf Weisung eines Arbeitgebers erstellt, dann hat dieser automatisch das Urheberrecht.
Nö, das Urhebebrecht macht bei den Fristen keinen Unterschied ob es ein Buch, ein Film oder Software ist.
Die rechtliche Situation ist bei einer Firmware mit Sicherheit eine andere, als z.B. bei Computerspielen oder anderen Softwarewerken auf Grund des typischerweise anderen Entstehungsprozesses.
Was die Sache natürlich nicht unbedingt einfacher macht. :nein:
Warum sollte die rechtliche Situation anders sein? Und wo gibts einen anderen Entstehungsprozess?
Andreas Magerl
APC&TCP - Home of Amiga Future
Publisher for Amiga Software, Merchandising and many more.
http://www.apc-tcp.de - https://www.amigafuture.de - https://www.amigashop.org
ylf
AFF Profi
AFF Profi
Posts: 144
Joined: 20.04.2004 - 10:17
Location: Waiblingen

Post by ylf »

AndreasM wrote:
ylf wrote:Die 70 Jahre Frist gilt nicht für Software. (sondern Literatur usw.) Und wird eine Software auf Weisung eines Arbeitgebers erstellt, dann hat dieser automatisch das Urheberrecht.
Nö, das Urhebebrecht macht bei den Fristen keinen Unterschied ob es ein Buch, ein Film oder Software ist.
Da habe ich etwas anderes gelesen.
Die rechtliche Situation ist bei einer Firmware mit Sicherheit eine andere, als z.B. bei Computerspielen oder anderen Softwarewerken auf Grund des typischerweise anderen Entstehungsprozesses.
Was die Sache natürlich nicht unbedingt einfacher macht. :nein:
Warum sollte die rechtliche Situation anders sein? Und wo gibts einen anderen Entstehungsprozess?
Wenn wir jetzt mal die großen Softwareschmieden aussen vor lassen und davon ausgehen, daß eine Gruppe Programmierer eine Spielidee haben, die umsetzten und wenn das ganze fertig ist, suchen sie sich einen Publisher, der das ganze vermarktet. Das Urheberrecht liegt bei den Programmierern, natürliche Personen. (Das Vermarktungsrecht beim Publisher.)

Ein Hardwareingenieur entwickelt eine Hardware und erstellt dazu auch die nötige Firmware im Rahmen seiner Tätigkeit als Angesteller. Das Urheberrecht liegt beim Arbeitgeber, eine juristische Person.

Eine juristische Person hat keine Erben, es gibt also nicht automatisch einen Rechtsnachfolger.
User avatar
AndreasM
Amiga Future Chefredaktion
Amiga Future Chefredaktion
Posts: 2040
Joined: 05.06.2001 - 02:00
Location: Übersee
Contact:

Post by AndreasM »

ylf wrote:
AndreasM wrote: Nö, das Urhebebrecht macht bei den Fristen keinen Unterschied ob es ein Buch, ein Film oder Software ist.
Da habe ich etwas anderes gelesen.
Lies einfach mal das UrhG. Da stehts eigentlich ziemlich unmissverständlich drinnen.
Wenn wir jetzt mal die großen Softwareschmieden aussen vor lassen und davon ausgehen, daß eine Gruppe Programmierer eine Spielidee haben, die umsetzten und wenn das ganze fertig ist, suchen sie sich einen Publisher, der das ganze vermarktet. Das Urheberrecht liegt bei den Programmierern, natürliche Personen. (Das Vermarktungsrecht beim Publisher.)

Ein Hardwareingenieur entwickelt eine Hardware und erstellt dazu auch die nötige Firmware im Rahmen seiner Tätigkeit als Angesteller. Das Urheberrecht liegt beim Arbeitgeber, eine juristische Person.

Eine juristische Person hat keine Erben, es gibt also nicht automatisch einen Rechtsnachfolger.
Das hat aber nichts damit zu tun ob es Software für eine Hardware ist oder ein Spiel. Es kommt auf die generelle Situation an ob man in Auftrag einer Dritten Person handelt oder nicht.

Automatische Rechtsnachfolger gibt es bei einer Firma nicht. Aber es wohl ehr sehr selten das die Rechte nicht von einer anderen Firma übernommen werden.

Ein gutes Beispiel sind die ganzen alten Amiga Software-Firmen. Atari hat z.b. von unzähligen Amiga Firmen die Rechte.
Andreas Magerl
APC&TCP - Home of Amiga Future
Publisher for Amiga Software, Merchandising and many more.
http://www.apc-tcp.de - https://www.amigafuture.de - https://www.amigashop.org
Zaquarta
Amiga Future Redaktion
Amiga Future Redaktion
Posts: 231
Joined: 27.06.2002 - 10:17

Post by Zaquarta »

Da habe ich etwas anderes gelesen.
Dann bitte ich darum, diese Quelle zu nennen. Das wäre mir nämlich völlig neu.
nobodyii
Amiga Future Fan
Amiga Future Fan
Posts: 42
Joined: 25.01.2010 - 21:42
Location: 09419 Thum

Post by nobodyii »

Zum Beispiel für die SCSI-Controller Oktagon 2008 und AT-Bus 2008 von AlfaData/BSC gibt es die letzten ROM-Versionen zum Download auf einer bekannten Amiga-Hardware-Seite.... :-?
User avatar
AndreasM
Amiga Future Chefredaktion
Amiga Future Chefredaktion
Posts: 2040
Joined: 05.06.2001 - 02:00
Location: Übersee
Contact:

Post by AndreasM »

nobodyii wrote:Zum Beispiel für die SCSI-Controller Oktagon 2008 und AT-Bus 2008 von AlfaData/BSC gibt es die letzten ROM-Versionen zum Download auf einer bekannten Amiga-Hardware-Seite.... :-?
Und Resident Evil 4 kann man sich auch im Internet downloaden. Über den rechtlichen Status sagt das aber gar nichts aus :)
Andreas Magerl
APC&TCP - Home of Amiga Future
Publisher for Amiga Software, Merchandising and many more.
http://www.apc-tcp.de - https://www.amigafuture.de - https://www.amigashop.org
Post Reply