Urheberrecht ist nicht dasselbe wie Copyright. Das Urheberrecht ist untrennbar mit der Person verbunden, die das Objekt (was auch immer) erstellt hat und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Ist zumindest in Deutschland so.ylf wrote:Doch, imho ist das durchaus möglich. Programmierer von Firmware sind ja keine freischaffenden Künstler, sondern Angestellte. Das alleinige Verwertungsrecht der für eine Hardware erstellten Software liegt dann in der Regel beim Hardwarehersteller. Geht der Hardwarehersteller in die Insolvenz und wird liquidiert, dann gibt es keinen Rechtsnachfolger. (Das Copyright fällt nicht automatisch auf einen ehemaligen Angestellten oder so zurück.)AndreasM wrote:Ein Rechteinhaber exestiert immer. Urheberrecht löst sich nicht so einfach auf.
Anders mag die Sache aussehen, wenn der Programmierer nicht Angestellter der Firma war und die Software nur im Auftrag erstellt hat, um diese dann mit einer Lizens zur Verwertung zu überlassen.
Aber selbst wenn die Firma im Besitz des Urheberrechtes wäre und erloschen wäre, verschwände das Urheberrecht nicht einfach so, es geht dann auf die Erben bzw. in diesem Falle auf diejenigen über, die die Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens übernehmen.